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   BSG, 19.07.1983 - 6 RKa 26/81   

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https://dejure.org/1983,6481
BSG, 19.07.1983 - 6 RKa 26/81 (https://dejure.org/1983,6481)
BSG, Entscheidung vom 19.07.1983 - 6 RKa 26/81 (https://dejure.org/1983,6481)
BSG, Entscheidung vom 19. Juli 1983 - 6 RKa 26/81 (https://dejure.org/1983,6481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Früherkennungsmaßnahmen - Durchführung bei Kindern - Feststellung einer Versorgungsnotwendigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 212
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.07.1980 - 6 RKa 10/79
    Auszug aus BSG, 19.07.1983 - 6 RKa 26/81
    Zwar hat die Ermächtigung, wie das LSG ausführlich dargetan hat, gegenüber der kassenärztlichen Zulassung und der Beteiligung eine nachrangige Funktion (3 zB BSG, Urteil vom 8. Juli 1980 - 6 RKa 10/79 -, USK 80113; ebenso Brück/Hess, Einführung in Kassenpraxis und Kassenabrechnung, 3. Aufl, S 59; Heinemann/ Liebold, Kassenarztrecht, 5. Aufl, 5 368a, Anm M; Krauskopf, in: Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, Stand Juli 1982, 5 3683 RVG, Anm 3.8.).

    Juli - 6 RKa 10/79 - aaO; denn zum betrifft jene.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 19.07.1983 - 6 RKa 26/81
    Daß sich eine Bedürfnisprüfung, wie sie bei der Beteiligung von Ärzten gem 5 368a Abs. 8 BVD wie auch bei der Ermächtigung iS von 5 31 ZO-Ärzte anzustellen sei, mit dem grundgesetzlich geschützten Recht der freien Berufswahl insoweit vereinbaren lasse, als sie lediglich eine zulässige Regelung der Berufsausübung darstelle, hätten bereits das Bundesverfassungsgericht -BVerfG- (BVerfGE 7, 377, "06) und das Bundessozial- 1961.
  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 9/60
    Auszug aus BSG, 19.07.1983 - 6 RKa 26/81
    gericht -BSG- (BSG Urteil vom 24. Oktober - 6 RKa 9/60 -) herausgestellt.
  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 2/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche

    Diese Norm eröffnet den Vertragspartnern nach Art einer Öffnungsklausel - beschränkt auf bestimmte Leistungen - Handlungsspielräume für flexiblere Regelungen, um so im gesetzlich vorgegebenen Rahmen auch besonderen Versorgungsgegebenheiten Rechnung zu tragen (BSGE 55, 212, 214 = SozR 5520 § 31 Nr. 2 S 4; BSGE 74, 257, 261 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1) .
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 22/93

    Krankenversicherung - Krankenhausarzt - Ermächtigung - Mutterschaftsvorsorge -

    Mit diesem Verständnis dient die Vorschrift dem Ziel, die aus gesundheitspolitischen Erwägungen als dringend geboten angesehene Teilnahme der Versicherten an den Früherkennungsmaßnahmen zu fördern (vgl hierzu schon für die Regelung des § 15 Abs. 4 BMV-Ä aF: BSGE 55, 212, 217 = SozR 5520 § 31 Nr. 2), was im übrigen mit der Erweiterung des Angebots zu Früherkennungsuntersuchungen durch den Gesetzgeber in den §§ 25, 26 SGB V im Einklang steht.

    Zu § 31 Abs. 2 ZO-Ärzte hat der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Juli 1983 (BSGE 55, 212, 214 f = SozR aaO - mit zustimmender Anm von Haase, SGb 1984, 528 ff) ausgeführt, daß die Norm nach Art einer Öffnungsklausel den Vertragspartnern des Bundesmantelvertrages, beschränkt auf bestimmte Leistungen, Handlungsspielräume für flexiblere Regelungen schaffen sollte, bei denen keine Anbindung an die eng umschriebenen Tatbestandsmerkmale des § 31 Abs. 1 ZO-Ärzte (Unterversorgung bzw Versorgung eines begrenzten Personenkreises) gegeben sei (ebenso auch LSG Berlin, Breithaupt 1987, 901, 903).

    Die zu § 31 Abs. 2 ZO-Ärzte aufgezeigten Gesichtspunkte (BSGE 55, 212, 214 ff = SozR aaO) gelten entsprechend auch für § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV.

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung einer poliklinischen

    Gleiches hat der Senat für Ermächtigungen entschieden, die ohne konkrete Bedürfnisprüfung nach § 5 Abs. 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte, § 9 Abs. 2 Bundesmantelvertrag - Ärzte-/Ersatzkassen erteilt werden (so BSG SozR 3-5540 § 5 Nr. 4 S 15 ff; vgl auch bereits BSGE 55, 212, 214 = SozR 5520 § 31 Nr. 2).
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 40/14 R

    Zulässigkeit der Drittanfechtung einer nicht bedarfsabhängigen Statusentscheidung

    Ausnahmen (siehe hierzu auch BSGE 55, 212, 215 = SozR 5520 § 31 Nr. 2 - zu § 31 ZO-Ärzte) lässt das Gesetz insbesondere dann zu, wenn Bedarfsplanungsgesichtspunkte - etwa wegen der Schwere der Erkrankung oder wegen der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Leistungen oder der Teilnahme bestimmter Institutionen - zurückzutreten haben: So erhalten zB auch Hochschulambulanzen nach § 117 SGB V für Zwecke der Forschung und Lehre eine bedarfsunabhängige Ermächtigung (vgl BSGE 107, 147 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 9, RdNr 27).
  • BSG, 17.12.1975 - 2 RU 233/73
    Im Rahmen seiner Praxis wird er regelmäßig aufgrund eines unabhängigen Dienstvertrages tätig (vgl. BSG 55, 212, 215).

    Das "Unternehmerrisiko", ein wesentliches Merkmal unabhängiger Tätigkeit, lag insoweit beim Beigeladenen (vgl" BSG 55, 212, 244 mit weiteren Nachweisen).

    Wie der erkennende Senat entschieden hat, ist ein Versicherungsschutz bei Hilfeleistungen der in 5 559 Abs. 1 Nr. 9a RVO genannten Art dann nicht gegeben, wenn die Hilfe im Rahmen eines unabhängigen Dienstvertrages geleistet wird (BSG 55, 212, 215).

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 45/96

    Ermächtigung - Befristung - Bedürfnisprüfung

    Auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 Ärzte-ZO hat der Senat die Partner der Bundesmantelverträge für berechtigt gehalten, zumindest im Bereich von Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen Ermächtigungstatbestände zu schaffen, für die eine Versorgungslücke im Leistungsangebot der zugelassenen Ärzte keine tatbestandliche Voraussetzung war (BSGE 55, 212, 214 = SozR 5520 § 31 Nr. 2; vgl auch BSGE 74, 257 ff = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 19. Juli 1983 (BSGE 55, 212, 214 = SozR 5520 § 31 Nr. 2) nicht nur die Berechtigung der Partner des Bundesmantelvertrages hervorgehoben, zumindest im Bereich von Prävention und Früherkennungsleistungen einen bedürfnisunabhängigen Ermächtigungstatbestand zu schaffen.

  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 73/95

    Ermächtigung - Ärztliche geleitete Einrichtungen - Persönliche Ermächtigung -

    Der Senat hat dies für die Ermächtigung von Nichtkassenärzten, insbesondere von Anästhesisten in Krankenhäusern, im Hinblick auf bestimmte belegärztliche Leistungen ausdrücklich hervorgehoben (BSGE 44, 244, 248 = SozR 7323 § 3 Nr. 1; BSGE 52, 181, 182 = SozR 7323 § 3 Nr. 4; vgl auch BSGE 55, 212, 215 = SozR 5520 § 31 Nr. 2).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 70/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Widerruf - bedarfsabhängige Ermächtigung -

    Für die Ermächtigungen eines Arztes auf der Grundlage der § 14 Abs. 1 BMV-Ä aF, § 5 Ziff 3 EKV-Ä aF iVm § 31 Abs. 2 ZO-Ä, die im Widerspruch zu dem Befristungsgebot des § 31 Abs. 5 ZO-Ä, das auch für diese Ermächtigungen galt (vgl BSGE 55, 212 = SozR 5520 § 31 Nr. 2), zeitlich unbeschränkt erteilt worden sind, kann nichts anderes gelten.
  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 27/89

    Bundeserziehungsgeld für Ausländer

    Diese in § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) mitgedachte, aber - weil in den typischen Fallgestaltungen selbstverständlich gegeben - nicht genannte Anspruchsvoraussetzung ergibt sich zwingend aus Sachprogramm und Sinn des Bundeserziehungsgeldes (vgl zur Herleitung eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals stellvertretend: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in: BVerfGE 62, 1, 42; vgl auch BSGE 55, 212 = SozR 5520 § 31 Nr. 2):.
  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 58/86
    Die Beklagte habe ihren Sicherstellungauftrag in erster Linie mit Hilfe der zugelassenen, in zweiter Linie mit Hilfe der Beteiligten und erst in dritter Linie mit Hilfe der ermächtigten Ärzte zu erfüllen; sie habe dabei auch etwaige Nachteile zu berücksichtigen, welche sich aus einer Ermächtigung für die Leistungserbringung der bereits zugelassenen Ärzte ergeben könnten (BSGE 55, 212).

    Ermächtigungen sind vorgesehen, wenn sie zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung erforderlich oder aus sonstigen Gründen des Gemeinwohls veranlaßt sind oder um Ärzte ohne deutsche Approbation die vorübergehende Ausübung ihres Berufes zu ermöglichen (% 368c Abs. 2 Nr. 12 iVm % 31 ZO-Ärzte; BSGE 55, 212).

  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 57/86

    Kassenarzt - Klagebefugnis

  • SG Marburg, 16.01.2012 - S 12 KA 928/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Fachärztin für Neurologie - Ermächtigung zur

  • LSG Hessen, 12.11.1997 - L 6 Ar 1334/95

    Förderung der Arbeitsaufnahme - Bewerbungskosten - Fachzeitschrift im Abonnement

  • BSG, 22.03.1984 - 6 RKa 23/83
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